FAQ
Antworten auf häufige Fragen.
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Wie ist meine Vertragslaufzeit?
Das hängt von deinem Tarif ab. Die maximale Laufzeit von Energielieferverträgen gesetzlich klar geregelt. Sie darf nicht mehr als 24 Monate betragen.
Es kann natürlich sein, dass du deinen Vertrag schon vor einiger Zeit abgeschlossen und womöglich eine andere Vertragslaufzeit hast.
Du willst wissen, wie lange dein Vertrag noch läuft? Schau einfach in im Kundenportal nach. Dort findest du alle Infos zu deiner Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist.
Kann ich in einen anderen Tarif wechseln?
Ja, das geht! In der Regel ist ein Tarifwechsel frühestens 6 Monate und spätestens 2 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit möglich.
Schau einfach im Kundenportal nach. Dort findest du alle wichtigen Infos, zum Beispiel Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist, und kannst direkt prüfen, ob ein Wechsel jetzt schon möglich ist.
Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?
Kündigen kannst du ganz einfach schriftlich per Post, E-Mail oder im Kundenportal. Beachte bitte die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist, die du im Kundenportal oder auf deiner Vertragsbestätigung findest. Falls du unsicher bist, helfen wir die gerne weiter! Natürlich finden wir es schade, wenn du kündigen würdest. Ruf uns doch gerne nochmal an, vielleicht finden wir gemeinsam eine Lösung, die besser zu dir passt.
Wie kann ich meinen Zählerstand mitteilen?
Ganz bequem online in dem Reiter am rechten Rand der Seite, telefonisch oder per E-Mail. So stellen wir sicher, dass deine Rechnung korrekt erstellt wird.
Wie kann ich meinen Zähler ablesen?
Jeder Strom- und Gaszähler hat eine eigene Zählernummer. Damit stellst du sicher, dass es sich um deinen Zähler handelt. Du findest die Nummer zum Beispiel auf deiner letzten Strom- oder Gasrechnung. Bei einem Umzug können dir auch die Hausverwaltung oder dein Vermieter die Zählernummer nennen. Dein Zähler hängt meist im Keller, Treppenhaus oder direkt in der Wohnung. Wenn du dir unsicher bist, ob du den richtigen Zähler gefunden hast, hilft oft ein kurzer Blick auf den Verbrauch: Passt er ungefähr zu dem, was du erwartest? Oder läuft der Zähler, obwohl gerade kein Strom oder Gas verbraucht wird? So kannst du schnell prüfen, ob alles stimmt.
Zur Zählerablesung
Welche Frist muss ich bei einem Ein- bzw. Auszug beachten?
Ihre Ein- bzw. Auszugsmeldung können Sie uns bis zwei Wochen vor dem Umzugstermin mitteilen. Die Schlussrechnung erhalten Sie dann zum gewünschten Termin. Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist nicht möglich. Der Energiebezug kann nach geltendem Recht nur noch in die Zukunft an- bzw. abgemeldet werden.
Ohne Kündigung läuft der Liefervertrag weiter, selbst wenn mittlerweile ein anderer Nutzer in die Wohnung eingezogen ist. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind Sie zur unverzüglichen Meldung des Auszugs verpflichtet.
Was muss ich bei einem Leerstand (Wohnung, Haus etc.) beachten?
Kosten für den (minimalen) Verbrauch und Grundgebühren, die zwischen einem Auszug und einem Einzug (Leerstand) anfallen, werden dem Hauseigentümer in Rechnung gestellt. Wir empfehlen Hauseigentümern, uns alle Auszüge und Neueinzüge sofort mitzuteilen und nicht darauf zu vertrauen, dass die jeweiligen Mieter diese Meldungen selbst vornehmen.
Bei länger ungenutzten Verbrauchsstellen besteht die Möglichkeit, den Zähler ausbauen oder sperren zu lassen. Sperre, Entsperrung und Ausbau sind kostenlos. Der Wiedereinbau eines neuen Zählers erfolgt nur, wenn ein Installateur die Anlage überprüft hat und uns die die technische Funktionalität bestätigt. Die Kosten dieser Überprüfung muss der Auftraggeber tragen.
Wie erteile ich am einfachsten ein SEPA-Lastschriftmandat?
Als Privatkunde teilen Sie unserem Kundenservice-Team Ihre Bankverbindung mit Angabe der Kundennummer am besten schriftlich per E-Mail an vertrieb@stadtwerke-witzenhausen.de mit, oder Sie übermitteln Ihre Daten online über unser Formular SEPA-Mandat erteilen.
Wie wird mein Abschlag berechnet?
Ihr Abschlag ist eine monatliche Vorauszahlung auf Ihre voraussichtlichen Energiekosten. Er basiert auf Ihrem Verbrauch im Vorjahr und den aktuellen Energiepreisen. In manchen Fällen nutzen wir auch die uns vorliegende Verbrauchsprognose, die auf Vergleichswerten ähnlicher Haushalte, Ihrem bisherigen Verbrauch oder regionalen Durchschnittsdaten beruht. Dadurch kann der Abschlag von unserer ersten Schätzung abweichen.
Obwohl Ihr Verbrauch im Jahresverlauf schwankt, bleibt Ihr Abschlag gleich – so haben Sie eine überschaubare und planbare monatliche Belastung.
Bei der Jahresabrechnung vergleichen wir Ihre gezahlten Abschläge mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch:
- Sie haben zu viel gezahlt? Dann erhalten Sie eine Gutschrift.
- Sie haben zu wenig gezahlt? Der fehlende Betrag wird nachgefordert.
So stellen wir sicher, dass Sie immer nur das zahlen, was Sie wirklich verbraucht haben.
Was ist Fernwärme?
Fernwärme ist zentral erzeugte Wärme, die über gut gedämmte Rohrleitungen direkt zu Ihrem Gebäude transportiert wird. Sie benötigen keine eigene Heizungsanlage und profitieren von einer sicheren, effizienten und umweltfreundlichen Wärmeversorgung.
Woher kommt die Wärme?
Die Wärme wird in Blockheizkraftwerken erzeugt. Dies sorgt für eine effiziente und umweltfreundliche Versorgung.
Wie sicher ist die Versorgung?
Unsere Fernwärmeversorgung ist sehr zuverlässig. Durch zentrale Produktion und regelmäßige Wartung des Netzes gewährleisten wir eine stabile Wärmeversorgung.
Was tun bei Störungen?
Wenn Ihre Wärmeversorgung unterbrochen ist, wenden Sie sich bitte an unseren Störungsdienst über die Notfallnummer.
Wie funktioniert ein Fernwärmeanschluss?
In Ihrem Gebäude befindet sich eine Fernwärme-Übergabestation. Dort wird die Wärme aus dem Fernwärmenetz über einen Wärmetauscher auf Ihr Heizsystem übertragen.
Es findet kein direkter Kontakt zwischen dem Netz-Wasser und Ihrem Heizwasser statt.
Wie wird mein Verbrauch gemessen?
Der Verbrauch wird über einen geeichten Wärmemengenzähler (kWh) erfasst. Die Zähler werden manuell abgelesen, meist einmal jährlich für die Jahresverbrauchsabrechnung.
Produziert die Fernwärme auch Warmwasser?
Ja. Über die Übergabestation wird Heizwärme und Warmwasser bereitgestellt, sofern Ihr Hausanschluss dafür ausgelegt ist.
Wann beginnt und endet die Heizperiode?
Die Heizperiode richtet sich nach den Außentemperaturen. Grundsätzlich ist die Wärmeversorgung ganzjährig möglich, die Heizleistung passt sich automatisch dem Bedarf an.
Was sind die Vorteile von Fernwärme?
- Keine eigene Heiztherme und kein Schornstein notwendig
- Sehr geringe Wartungskosten
- Hohe Betriebssicherheit
- Umweltfreundlich
- Keine Brennstofflagerung notwendig
- Platzsparend
Kann ich meine Heizkörper wie gewohnt regeln?
Ja. Die Fernwärmeversorgung beeinflusst Ihre Heizkörper- oder Thermostatregelung nicht.
Sie steuern die Raumtemperatur wie gewohnt über Ihre Thermostate.
Was kostet ein Fernwärmeanschluss?
Die Anschlusskosten hängen u. a. ab von:
- Länge der Anschlussleitung
- Anschlussleistung des Gebäudes
- Technischem Aufwand im Haus
Eine genaue Kostenaufstellung erhalten Sie auf Anfrage.
Wie ist meine Vertragslaufzeit?
Das hängt von deinem Tarif ab. Die maximale Laufzeit von Energielieferverträgen gesetzlich klar geregelt. Sie darf nicht mehr als 24 Monate betragen.
Es kann natürlich sein, dass du deinen Vertrag schon vor einiger Zeit abgeschlossen und womöglich eine andere Vertragslaufzeit hast.
Du willst wissen, wie lange dein Vertrag noch läuft? Schau einfach in im Kundenportal nach. Dort findest du alle Infos zu deiner Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist.
Kann ich in einen anderen Tarif wechseln?
Ja, das geht! In der Regel ist ein Tarifwechsel frühestens 6 Monate und spätestens 2 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit möglich.
Schau einfach im Kundenportal nach. Dort findest du alle wichtigen Infos, zum Beispiel Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist, und kannst direkt prüfen, ob ein Wechsel jetzt schon möglich ist.
Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?
Kündigen kannst du ganz einfach schriftlich per Post, E-Mail oder im Kundenportal. Beachte bitte die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist, die du im Kundenportal oder auf deiner Vertragsbestätigung findest. Falls du unsicher bist, helfen wir die gerne weiter! Natürlich finden wir es schade, wenn du kündigen würdest. Ruf uns doch gerne nochmal an, vielleicht finden wir gemeinsam eine Lösung, die besser zu dir passt.
Wie kann ich meinen Zählerstand mitteilen?
Ganz bequem online in dem Reiter am rechten Rand der Seite, telefonisch oder per E-Mail. So stellen wir sicher, dass deine Rechnung korrekt erstellt wird.
Wie kann ich meinen Zähler ablesen?
Jeder Strom- und Gaszähler hat eine eigene Zählernummer. Damit stellst du sicher, dass es sich um deinen Zähler handelt. Du findest die Nummer zum Beispiel auf deiner letzten Strom- oder Gasrechnung. Bei einem Umzug können dir auch die Hausverwaltung oder dein Vermieter die Zählernummer nennen. Dein Zähler hängt meist im Keller, Treppenhaus oder direkt in der Wohnung. Wenn du dir unsicher bist, ob du den richtigen Zähler gefunden hast, hilft oft ein kurzer Blick auf den Verbrauch: Passt er ungefähr zu dem, was du erwartest? Oder läuft der Zähler, obwohl gerade kein Strom oder Gas verbraucht wird? So kannst du schnell prüfen, ob alles stimmt.
[Link zur Zählerablesung]
Welche Frist muss ich bei einem Ein- bzw. Auszug beachten?
Ihre Ein- bzw. Auszugsmeldung können Sie uns bis zwei Wochen vor dem Umzugstermin mitteilen. Die Schlussrechnung erhalten Sie dann zum gewünschten Termin. Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist nicht möglich. Der Energiebezug kann nach geltendem Recht nur noch in die Zukunft an- bzw. abgemeldet werden.
Ohne Kündigung läuft der Liefervertrag weiter, selbst wenn mittlerweile ein anderer Nutzer in die Wohnung eingezogen ist. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind Sie zur unverzüglichen Meldung des Auszugs verpflichtet.
Was muss ich bei einem Leerstand (Wohnung, Haus etc.) beachten?
Kosten für den (minimalen) Verbrauch und Grundgebühren, die zwischen einem Auszug und einem Einzug (Leerstand) anfallen, werden dem Hauseigentümer in Rechnung gestellt. Wir empfehlen Hauseigentümern, uns alle Auszüge und Neueinzüge sofort mitzuteilen und nicht darauf zu vertrauen, dass die jeweiligen Mieter diese Meldungen selbst vornehmen.
Bei länger ungenutzten Verbrauchsstellen besteht die Möglichkeit, den Zähler ausbauen oder sperren zu lassen. Sperre, Entsperrung und Ausbau sind kostenlos. Der Wiedereinbau eines neuen Zählers erfolgt nur, wenn ein Installateur die Anlage überprüft hat und uns die die technische Funktionalität bestätigt. Die Kosten dieser Überprüfung muss der Auftraggeber tragen.
Wie erteile ich am einfachsten ein SEPA-Lastschriftmandat?
Als Privatkunde teilen Sie unserem Kundenservice-Team Ihre Bankverbindung mit Angabe der Kundennummer am besten schriftlich per E-Mail an vertrieb@stadtwerke-witzenhausen.de mit, oder Sie übermitteln Ihre Daten online über unser Formular SEPA-Mandat erteilen.
Wie wird mein Abschlag berechnet?
Ihr Abschlag ist eine monatliche Vorauszahlung auf Ihre voraussichtlichen Energiekosten. Er basiert auf Ihrem Verbrauch im Vorjahr und den aktuellen Energiepreisen. In manchen Fällen nutzen wir auch die uns vorliegende Verbrauchsprognose, die auf Vergleichswerten ähnlicher Haushalte, Ihrem bisherigen Verbrauch oder regionalen Durchschnittsdaten beruht. Dadurch kann der Abschlag von unserer ersten Schätzung abweichen.
Obwohl Ihr Verbrauch im Jahresverlauf schwankt, bleibt Ihr Abschlag gleich – so haben Sie eine überschaubare und planbare monatliche Belastung.
Bei der Jahresabrechnung vergleichen wir Ihre gezahlten Abschläge mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch:
- Sie haben zu viel gezahlt? Dann erhalten Sie eine Gutschrift.
- Sie haben zu wenig gezahlt? Der fehlende Betrag wird nachgefordert.
So stellen wir sicher, dass Sie immer nur das zahlen, was Sie wirklich verbraucht haben.
Wann erhalte ich meine Jahresabrechnung?
Die Jahresabrechnung wird in der Regel Ende Januar eines jeden Jahres versendet, sobald alle Zählerstände vorliegen. Sie erhalten diese per Post oder digital über unser Kundenportal, wenn Sie einen Online-Tarif bei uns abgeschlossen haben.
Was beinhaltet meine Rechnung?
Ihre Rechnung setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- Grundpreis (z. B. für Netzbereitstellung, Fixkosten)
- Arbeitspreis (für Ihren tatsächlichen Verbrauch in kWh)
- Steuern, Abgaben und Umlagen (gesetzlich geregelt)
- Messstellenbetrieb (Betrieb der Messeinrichtung)
Eine ausführliche Aufstellung finden Sie in der Kostenaufstellung Ihrer Rechnung.
Was ist der Unterschied zwischen Abschlag und Jahresabrechnung
Der Abschlag ist eine monatliche Vorauszahlung, die auf Ihrem voraussichtlichen Jahresverbrauch basiert. Die Jahresabrechnung zeigt Ihren tatsächlichen Verbrauch. Ergibt sich eine Differenz, wird diese als Nachzahlung oder Guthaben verrechnet.
Warum habe ich eine Nachzahlung?
Eine Nachzahlung entsteht, wenn Ihr tatsächlicher Verbrauch höher war als durch die Abschläge gedeckt. Gründe dafür können z. B. ein kalter Winter, neue Elektrogeräte oder geändertes Nutzungsverhalten sein. Möglich ist es auch, dass der Verbrauch in den Vorjahren zu niedrig geschätzt wurde. Dies kann zur Nachberechnung in der aktuellen Jahresrechnung führen.
Was passiert mit einem Guthaben?
Wenn uns eine Bankverbindung von Ihnen bekannt ist, wir ein Guthaben automatisch auf Ihr Bankkonto überwiesen. Bei der Jahresabrechnung überweisen wir Ihnen Ihr Guthaben kurz nach der Rechnungsstellung, spätestens aber Anfang Februar eines jeden Jahres.
Ich habe keine Rechnung erhalten – was kann ich tun?
Bitte prüfen Sie zunächst Ihren Briefkasten oder Ihr Kundenportal. Falls Sie die Rechnung nicht finden, kontaktieren Sie uns gerne unter:
vertrieb@stadtwerke-witzenhausen.de
Telefonisch: 05542/5005 100
Wie kann ich meine Rechnung online einsehen?
In unserem Kundenportal können Sie Ihre Rechnungen, Zählerstände und Abschlagspläne jederzeit digital einsehen.
Was passiert, wenn ich meine Rechnung nicht pünktlich bezahle?
Bitte überweisen Sie den offenen Betrag bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum. Bei verspäteter Zahlung erhalten Sie eine Zahlungserinnerung. Mahngebühren oder weitere Schritte (z. B. Sperrung) sind möglich.
Wie kann ich meine Bankverbindung oder Abschlagshöhe ändern?
Sie können Änderungen direkt im Kundenportal vornehmen oder sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden.
Wie kann ich meinen Abschlagsplan anpassen?
Wenn Sie bemerken, dass Ihr Verbrauch höher oder niedriger ausfällt als erwartet, können Sie Ihren monatlichen Abschlag im Kundenportal selbst anpassen – oder Sie kontaktieren uns, wir helfen Ihnen weiter.
Warum hat sich mein Energiepreis geändert?
Preisänderungen ergeben sich z. B. durch gestiegene Netzentgelte, gesetzliche Umlagen oder Einkaufspreise. Preisänderungen kündigen wir Ihnen schriftlich und rechtzeitig an – transparent und nachvollziehbar.
Kann ich auch per SEPA-Lastschrift zahlen?
Ja, Sie können uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. So wird der Rechnungsbetrag automatisch zum Fälligkeitstermin abgebucht.
Ist unser Trinkwasser sicher?
Ja. Unser Trinkwasser erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und wird regelmäßig von unabhängigen Laboren auf Qualität, Hygiene und Schadstoffe geprüft. Es ist bedenkenlos für den täglichen Gebrauch geeignet.
Warum kann Trinkwasser unterschiedlich schmecken?
Der Geschmack kann durch natürliche Mineralien, die Leitungsrohre oder saisonale Schwankungen im Wasser kommen. Die Qualität bleibt dabei stets einwandfrei.
Wie oft wird das Trinkwasser kontrolliert?
Unser Trinkwasser wird täglich intern überwacht und regelmäßig von externen Laboren geprüft, mindestens nach den gesetzlichen Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Kann ich das Wasser direkt aus dem Hahn trinken?
Ja. Leitungswasser ist frisch, kontrolliert und bedenkenlos trinkbar. Es ist eine umweltfreundliche Alternative zu Flaschenwasser.
Was tun bei verfärbtem oder trübem Wasser?
- Spülen Sie zunächst den Hahn einige Minuten.
- Sollte das Wasser weiterhin verfärbt oder trüb sein, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.
Was ist zu tun, wenn der Wasserdruck niedrig ist?
Prüfen Sie, ob der Wasserdruck nur an einem Hahn oder in der gesamten Wohnung niedrig ist. Bei anhaltenden Problemen wenden Sie sich bitte an unsere Notrufnummer.
Wie werden meine Wasserzähler abgelesen?
Unsere Wasserzähler werden fernausgelesen. Das bedeutet:
- Sie müssen nicht selbst den Zählerstand ablesen.
- Die Daten werden automatisch, sicher und verschlüsselt übertragen.
- So können wir präzise Rechnungen erstellen und gleichzeitig den Aufwand für Sie reduzieren.
Hinweis: Wenn Sie Fragen zum Zählerstand oder zur Funktionsweise der Fernauslesung haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.
Was bedeutet der pH-Wert und die Härte des Wassers?
- pH-Wert: Gibt an, wie sauer oder basisch das Wasser ist. Unser Trinkwasser liegt im neutralen Bereich.
- Wasserhärte: Beeinflusst die Menge an Mineralien wie Calcium und Magnesium. Sie kann sich auf Haushaltsgeräte wie Wasserkocher oder Waschmaschinen auswirken.
Gaszähler ablesen
Damit wir Ihre Gasabrechnung korrekt und auf Basis Ihres tatsächlichen Verbrauchs erstellen können, benötigen wir regelmäßig Ihren aktuellen Zählerstand. Die Ablesung ist ganz einfach – hier erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie es funktioniert:
1. Zählerstand ablesen
Werfen Sie einen Blick auf das Zählerfenster Ihres Gaszählers. Dort sehen Sie eine Zahlenreihe, entweder analog (mit drehenden Zahlenrädern) oder digital.
Wichtig: Notieren Sie nur die Zahlen vor dem Komma, denn diese zeigen den Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) an. Ziffern nach dem Komma oder rot hinterlegte Zahlen müssen nicht angegeben werden.
Beispiel:
Anzeige 012345,678 → Sie tragen 012345 ein.
2. Zählernummer überprüfen
Jeder Gaszähler hat eine individuelle Zählernummer. Diese ist meist zusammen mit einem Strichcode auf dem Gerät aufgedruckt. Vergleichen Sie diese bitte mit der Zählernummer auf Ihrer letzten Abrechnung, auf Ihrer Ablesekarte oder in unserem Kundenportal, um sicherzustellen, dass Sie den richtigen Zählerstand erfassen.
3. Zählerstand im Kundenportal eintragen
Tragen Sie die abgelesenen Werte anschließend bequem in unser Kundenportal ein. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Eingabe geführt.
So stellen wir sicher, dass Ihre Abrechnung genau und zeitnah erfolgt, ganz ohne Schätzwerte.
Tipp: Ein Foto des abgelesenen Zählerstands – inklusive Zählernummer – kann bei Rückfragen hilfreich sein. Es dient auch als Nachweis für Ihre Unterlagen.
Zum Portal
Du hast Fragen?
Ansprechpartner
Kevin Baumann
Telefon: 05542/5005 240
ablesung@stadtwerke-witzenhausen.de
Stromzähler ablesen
Damit wir Ihre Stromabrechnung korrekt und auf Basis Ihres tatsächlichen Verbrauchs erstellen können, benötigen wir regelmäßig Ihren aktuellen Zählerstand. Die Ablesung ist ganz einfach – hier erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie es funktioniert:
1. Zählerstand ablesen
Werfen Sie einen Blick auf das Display oder Zählerfenster Ihres Stromzählers. Dort sehen Sie eine Zahlenreihe, entweder analog (mit drehenden Zahlenrädern) oder digital.
Wichtig: Notieren Sie nur die Zahlen vor dem Komma, denn diese zeigen den Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) an. Ziffern nach dem Komma oder rot hinterlegte Zahlen müssen nicht angegeben werden.
Beispiel:
Anzeige 012345,67 → Sie tragen 012345 ein.
2. Zählernummer überprüfen
Jeder Stromzähler hat eine individuelle Zählernummer. Diese ist meist zusammen mit einem Strichcode auf dem Gerät aufgedruckt. Vergleichen Sie diese bitte mit der Zählernummer auf Ihrer letzten Abrechnung, auf Ihrer Ablesekarte oder in unserem Kundenportal, um sicherzustellen, dass Sie den richtigen Zählerstand erfassen.
3. Zählerart beachten
Es gibt unterschiedliche Zählertypen:
- Eintarifzähler: (1.8.0)
Diese Geräte erfassen Ihren gesamten Stromverbrauch über einen einzigen Zählerstand. Notieren Sie hier nur einen Wert. - Doppeltarifzähler (HT/NT): (1.8.1 und 1.8.2)
Diese Zähler unterscheiden zwischen Hochtarif- und Niedertarifzeiten. Es werden zwei Zählerstände angezeigt, oft mit den Kürzeln HT (1.8.1) und NT (1.8.2).
Bitte notieren Sie beide Werte getrennt. - Intelligenter Zähler
Bei einem intelligenten Zähler mit Kommunikationsmodul (Gateway) brauchen Sie den Zähler grundsätzlich nicht mehr ablesen. Hier werden die Zählerstände automatisiert über das Kommunikationsnetz an uns gemeldet, dies geschieht unmittelbar nach der Inbetriebnahme Ihres intelligenten Zählers.
4. Zählerstand in der online Zählerstanderfassung eintragen
Tragen Sie die abgelesenen Werte anschließend bequem in unser Kundenportal ein. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Eingabe geführt.
So stellen wir sicher, dass Ihre Abrechnung genau und zeitnah erfolgt, ganz ohne Schätzwerte
Zum Portal
Tipp: Ein Foto des abgelesenen Zählerstands – inklusive Zählernummer – kann bei Rückfragen hilfreich sein. Es dient auch als Nachweis für Ihre Unterlagen.
Du hast Fragen?
Ansprechpartner
Kevin Baumann
Telefon: 05542/5005 240
ablesung@stadtwerke-witzenhausen.de
